In der Schweiz kann die Scheidung von beiden Ehepartnern gemeinsam oder einseitig beantragt werden. Die Bedingungen und die Dauer des Verfahrens hängen davon ab, ob einer der Ehegatten der Scheidung zustimmt oder sie ablehnt.
An wen kann man sich wenden?
Um ein Scheidungsverfahren einzuleiten, müssen Sie sich zunächst an das zuständige Gericht in dem Kanton wenden, in dem Sie wohnen.
Möchten Sie sich in gegenseitigem Einvernehmen scheiden lassen?
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind, dass Sie sich scheiden lassen wollen, können Sie gemeinsam einen Scheidungsantrag (Scheidung durch gemeinsamen Antrag) einreichen, dem folgende Dokumente beigefügt sind:
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Ein von Ihnen beiden unterschriebenes Dokument (Brief oder Formular), in dem Sie Ihren Willen zur Scheidung zum Ausdruck bringen.
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Sie sind nicht verpflichtet, die Gründe für Ihre Entscheidung zu begründen.
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Ein Dokument mit den Scheidungsfolgen, über die Sie eine Einigung erzielt haben (Scheidungsfolgenvereinbarung): güterrechtliche Auseinandersetzung, Verteilung der beruflichen Vorsorge, Sorgerecht für Kinder, Unterhaltszahlungen, Wohnraum usw.
Das Gericht kann zusätzliche Dokumente verlangen.
Am Ende des Verfahrens spricht der Richter die Scheidung aus und entscheidet über die Folgen für die ehemaligen Ehegatten und die Kinder. In der Regel übernimmt er die Vorschläge aus der Scheidungsvereinbarung, es sei denn, diese ist offensichtlich unausgewogen (z. B. wenn Sie auf die während der Ehe angesammelten Guthaben der beruflichen Vorsorge verzichten, um die Scheidung zu beschleunigen) oder widerspricht den Interessen der Kinder
(z. B. Verzicht auf Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder im Rahmen des alleinigen Sorgerechts).
Ein Ehepartner weigert sich, sich scheiden zu lassen: Was ist zu tun?
Sie können die Scheidung auch dann einreichen, wenn Ihr Ehepartner nicht einverstanden ist, vorausgesetzt, Sie leben seit mindestens zwei Jahren getrennt.
Sie können die Scheidung auch vor dieser Zweijahresfrist einreichen, wenn Ihre Ehe aus schwerwiegenden Gründen untragbar geworden ist (z. B. Gewalt in der Ehe).
Das Gericht wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Am Ende des Verfahrens wird der Richter die Scheidung aussprechen und die Scheidungsfolgen festlegen. Dabei berücksichtigt er eventuelle Vereinbarungen, die Sie und Ihr Ehepartner getroffen haben.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Die Dauer des Verfahrens hängt von der jeweiligen Situation ab. Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich über alle Scheidungsfolgen geeinigt haben, dauert das Verfahren in der Regel zwischen drei und vier Monaten. Bestehen hingegen noch Meinungsverschiedenheiten über bestimmte Punkte, kann sich das Verfahren über mehrere Jahre erstrecken.
Kosten einer Scheidung und finanzielle Unterstützung
Zu den Kosten einer Scheidung gehören vor allem die Gerichtskosten, die je nach Kanton zwischen 1000 und 4000 Franken betragen, sowie gegebenenfalls die Honorare eines Rechtsanwalts. Letztere können je nach Komplexität des Verfahrens zwischen einigen hundert und mehreren tausend Franken betragen.
Bei finanziellen Schwierigkeiten kann beim Staat eine kostenlose oder teilweise kostenlose Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dieser übernimmt dann ganz oder teilweise die Gerichtskosten und gegebenenfalls auch die Anwaltskosten.
Um sich über Ihre Rechte und die verfügbaren Hilfen zu informieren, erkundigen Sie sich bei dem für die Scheidung zuständigen Gericht.
Folgen einer Scheidung
Eine Scheidung hat viele Auswirkungen, die im Artikel mit dem Titel näher erläutert werden:
" Die Auswirkungen einer Scheidung auf Ihr Leben ".
Auskunft
Konsultieren Sie einen Anwalt oder Ihren Rechtsschutzdienst, um Informationen und Ratschläge zum Scheidungsverfahren zu erhalten.