Die Auswirkungen der Scheidung auf Ihr persönliches und familiäres Leben

 

Eine Scheidung ist ein einschneidender Lebensabschnitt, der viele Aspekte Ihres Alltags verändert. Diese Auswirkungen zu verstehen ist entscheidend, um sie besser antizipieren und in Richtung einer neuen Stabilität navigieren zu können.

Nachname der Ex-Ehegatten


Nach der Scheidung haben Sie die Möglichkeit, zu das Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde Ihren Geburtsnamen, den Sie vor der Heirat trugen, wieder annehmen. Dieser Schritt ist freiwillig und hängt ganz von Ihrer Entscheidung ab.
Wenn Sie sich für diese Änderung entscheiden, sollten Sie daran denken, Ihre offiziellen Dokumente wie Reisepass, Personalausweis und Führerschein zu aktualisieren.
Wichtig: Ihr Ex-Ehepartner kann Ihnen unter keinen Umständen vorschreiben, Ihren Familiennamen zu ändern. Außerdem bewirkt die Scheidung keine Änderung hinsichtlich des Familiennamens Ihrer Kinder.

 

Kinderbetreuung und elterliche Autorität


Im Falle einer Scheidung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge die Norm. Das Gericht kann jedoch entscheiden, einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu übertragen, wenn dies für das Wohl des Kindes als notwendig erachtet wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht (alternierendes Sorgerecht) garantiert. Die konkrete Aufteilung des Sorgerechts hängt von einer gesonderten Entscheidung ab.
Weitere Informationen zur elterlichen Sorge und zum Sorgerecht finden Sie auf unserer Seite zu diesen Themen.
 

 

Auflösung des ehelichen Güterstandes und Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge


Mit der Scheidung wird der Güterstand aufgelöst, was bedeutet, dass das Vermögen und die Schulden zwischen den ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt werden. Die Aufteilung hängt vom Güterstand ab, der während der Ehe galt.
Darüber hinaus müssen auch die während der Ehejahre angesammelten Guthaben der beruflichen Vorsorge zwischen den beiden Parteien aufgeteilt werden.
Für detaillierte Informationen über die Auflösung des Güterstandes und die Aufteilung der Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) wird empfohlen einen Anwalt konsultieren oder Ihre AHV-Ausgleichskasse (1. Säule) zu kontaktieren.

 

Unterhaltszahlungen an Kinder und den Ex-Ehemann

 

Unterhalt der Kinder


Die Unterhaltspflicht für Kinder besteht bis zu ihrer Volljährigkeit oder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung. Beide Elternteile sind für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich, jeder nach Maßgabe seiner Mittel.
Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihrem Ex-Ehepartner über die Höhe dieses Beitrags zu einigen. Die endgültige Entscheidung wird jedoch vom Richter getroffen, der die Bedürfnisse des Kindes sowie die finanzielle Situation beider Elternteile berücksichtigt.

 

Unterhalt des Ex-Ehemanns


Nach der Scheidung muss grundsätzlich jeder Ex-Ehepartner für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Allerdings kann einer von beiden verpflichtet werden, zumindest für einen bestimmten Zeitraum Unterhalt zu zahlen. Diese Verpflichtung hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie z. B. dem Alter der Parteien, der Dauer der Ehe, der Verteilung der Familienaufgaben (z. B. wenn ein Ehepartner nicht mehr arbeitet, um sich um die Kinder zu kümmern) und vor allem von der finanziellen Situation jedes Einzelnen.
Sie können sich direkt mit Ihrem Ex-Ehepartner über die Höhe dieses Beitrags einigen. Wenn Sie sich nicht einigen können, legt das Gericht, das die Scheidung ausspricht, den Betrag fest.
Wichtig: Wenn Sie wieder heiraten, verlieren Sie das Recht auf einen Unterhaltsbeitrag.

 

Was tun, wenn Ihr Ex-Ehepartner die Beiträge nicht zahlt?


Wenn Ihr Ex-Ehepartner die vom Richter bei der Scheidung festgelegten Beiträge nicht einhält, können Sie einen Anwalt konsultieren oder die Hilfe der kantonalen Behörden in Anspruch nehmen, um ihn dazu zu zwingen, seinen Verpflichtungen nachzukommen. In jedem Kanton gibt es spezielle Stellen für die Eintreibung von Forderungen, an die Sie sich wenden können, um das Ihnen zustehende Geld einzutreiben. Dieser Service ist kostenlos, zumindest was die Unterhaltszahlungen für Kinder betrifft.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kantone auch die Unterhaltsbeiträge für Kinder ganz oder teilweise vorstrecken. Dies kann insbesondere den betreuenden Elternteil betreffen, wenn sein Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für den Unterhalt der Kinder allein zu decken.
Informationen zu den Möglichkeiten der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und der Hilfe beim Eintreiben von Forderungen in Ihrem Kanton erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde.

 

Aufenthaltsrecht für Ausländer


Wenn Sie einen Ausweis C haben, dürfen Sie nach Ihrer Scheidung in der Schweiz bleiben.
Wenn Sie hingegen eine B-Bewilligung haben, die Sie im Rahmen einer Familienzusammenführung erhalten haben, können Sie nur unter folgenden Bedingungen in der Schweiz bleiben bestimmte Bedingungen

 

Weitere Informationen

 


Für weitere Informationen über die Folgen einer Scheidung empfehlen wir Ihnen einen Anwalt konsultieren oder wenden Sie sich an das zuständige Scheidungsgericht in Ihrem Kanton.

 

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